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Die "Schweinegrippe" - Basisinformation zur Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1)


Stand: November 2009

Nach langen Diskussionen mit unzähligen, teilweise sehr verwirrenden Medienbeiträgen zur Neuen Influenza A (H1N1) ist im November die Impfaktion gegen die sogenannte „Schweinegrippe“ gestartet. Basierend auf offiziellen Stellungnahmen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, sowie Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des für uns zuständigen Gesundheitsamtes Essen möchten wir Sie über die aktuelle Situation und Empfehlungen zu einer Impfung gegen die „Schweinegrippe“ informieren.

Die sogenannte „Schweinegrippe“ ist erstmals im Frühjahr 2009 aufgetreten und hat sich seither rasch verbreitet. Trotz der bisher mehrheitlich leichten Krankheitsverläufe besteht die Möglichkeit, dass es während der Herbst-/Wintersaison 2009/2010 zu einer weiteren Ausbreitung der Neuen Grippe (H1N1) mit möglicherweise schwerwiegenderen Verläufen kommt. Genaue Vorhersagen sind hierzu naturgemäß nicht möglich, es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass eine Impfung schützen kann.

Sämtliche offiziellen Empfehlungen zu einer Impfung gegen die Neue Grippe (H1N1) sind, so die STIKO, in einer „außerordentlichen und bislang einmaligen Situation“ entstanden. Das bedeutet, dass sämtliche Empfehlungen im weiteren Verlauf ständig neu überprüft und ggf. weiter angepasst werden müssen. Als zugelassene Impfpraxis orientieren wir uns an den jeweils aktuellen offiziellen Stellungnahmen.

Wer soll sich impfen lassen?
Grundsätzlich können alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung profitieren. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe werden die Impfungen jedoch in einer vorgegebenen zeitlichen Reihenfolge durchgeführt:

  1. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (Personal von Krankenhäusern, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Labors; Mitarbeiter von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Kinderkrippen; Physiotherapeuten).
  2. Patienten ab einem Alter von 6 Monaten mit chronischen Grunderkrankungen (Lungen- und Bronchialerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems etc.)
  3. Schwangere.
  4. Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für Risikopersonen (also Patienten mit chronischen Grunderkrankungen und Schwangere), sowie für Säuglinge unter 6 Monaten sein können.
  5. Alle übrigen Personen im Alter von 6 Monaten (in unserer Praxis erst ab 10 Jahren, siehe oben) bis 24 Jahren.
  6. Alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren.
  7. Alle übrigen Personen ab 60 Jahre.

Ältere Erwachsene ohne chronische Grunderkrankungen sollen deswegen als letztes geimpft werden, weil diese bisher – im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen – am seltensten von der „Schweinegrippe“ betroffen waren. Weltweit sind bisher Angehörige der Altersgruppe der 5- bis 45jährigen am häufigsten erkrankt, in Deutschland lag der Altersgipfel sogar nur zwischen 5 und 19 Jahren. Auch die jüngsten Untersuchungen zeigen, dass bei jüngeren Menschen ein höheres Erkrankungsrisiko besteht. Gleichwohl ist aber in allen Altersgruppen bei bestehenden chronischen Grunderkrankungen mit komplizierteren Krankheitsverläufen zu rechnen.

Wer kann in unserer Praxis geimpft werden?
Im Prinzip kann jeder in unserer Praxis geimpft werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch Schwangere, sowie Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren. Dies hängt mit der aktuellen Datenlage über den zur Verfügung stehenden Impfstoff und den momentanen Einschränkungen in der Erfahrung über Impfungen in diesen Gruppen zusammen. Zur speziellen Beratung seien Schwangere daher an den behandelnden Frauenarzt, Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren an den zuständigen Kinderarzt verwiesen.

Wie oft muss man sich impfen lassen?
Gemäß Empfehlung der Fachgesellschaften und der Angaben des Impfstoffherstellers wurde zu Beginn der Impfaktion empfohlen, dass Menschen über 60 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen und höchstens sechs Monaten bekommen sollten. Neue Untersuchungen haben jetzt jedoch ergeben, dass bei über 60jährigen auch nach einer einzigen Impfung ein ausreichender Immunschutz besteht. Somit gilt jetzt einheitlich für alle Altersgruppen eine einzige Impfung als ausreichend.

Wie sicher ist der Impfstoff?
Über Sicherheit und Verträglichkeit des Impfstoffes gegen die Neue Grippe (H1N1) wurde in der Vergangenheit viel diskutiert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Nebenwirkungsrate des in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Impfstoffs Pandemrix® der Firma GlaxoSmithKline (gsk) nicht höher ist, als dies von Experten im Vorfeld erwartet wurde. Auch in neuesten Untersuchungen konnte keine bedenkliche Nebenwirkungsrate dokumentiert werden. Gemäß Stellungnahmen des Paul Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts sind die in den Medien mehrfach zitierten Todesfälle nach einer Impfung nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Impfung zu sehen.

Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen?
Da der Impfstoff gegen die „Schweinegrippe“ anders aufgebaut ist als zum Beispiel der gegen die saisonale Grippe, ist prinzipiell zwar häufiger mit Nebenwirkungen zu rechnen, die nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch als unbedenklich eingestuft werden. Solche können sein: Kopf- und Gelenkschmerzen, Verhärtungen und Schmerzen im Bereich der Injektionsstelle, Fieber und Mattigkeit. Seltener sind vorübergehende Schlafstörungen, Durchfall, Übelkeit oder Juckreiz.

Wann darf die Impfung gegen die „Schweinegrippe“ nicht durchgeführt werden?
Der Impfstoff Pandemrix® darf nicht angewendet werden, wenn es früher einmal zu lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen auf Eier- oder Hühnerprotein oder andere der Inhaltsstoffe (z.B. Gentamicinsulfat) gekommen ist. Des weiteren darf Pandemrix® nicht angewendet werden bei Schwangeren im ersten Trimenon und bei Säuglingen unter 6 Monaten.

Welche Rolle spielt eine Impfung gegen die saisonale Grippe?
Die Impfempfehlungen bezüglich der saisonalen Grippe, gegen die Sie sich im Rahmen der herkömmlichen Grippeschutzimpfung (die jährlich im Herbst oder Winter durchgeführt wird) schützen können, bleiben unverändert wirksam. Da der herkömmliche Grippeimpfschutz nicht gegen die „Schweinegrippe“ wirksam ist und der „Schweinegrippe-Impfstoff“ nicht vor der saisonalen Grippe schützt, werden bei bestehender Indikation beide Impfungen parallel empfohlen. Prinzipiell ist nach neuer Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut eine simultane Impfung möglich. Dies entspricht auch den Herstellerangaben des Impfstoffes Pandemrix. Wenn eine zeitgleiche Impfung nicht durchgeführt werden soll, so ist zunächst der Impfung gegen die Schweinegrippe der Vorzug zu geben. Gleichwohl sollten Sie sich auch gegen die durch Pneumokokken hervorgerufene Lungenentzündung schützen (eine Impfung reicht hier für 6 Jahre aus). Hier gelten die bisher üblichen Empfehlungen.

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